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BGH

Verurteilung wegen Mordes an fünfjährigem Dano ist rechtskräftig

Codiertes Recht

Im Verfahren um den Tod des fünfjährigen Dano hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung eines 44-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit Beschluss vom 06.05.2015 bestätigt (Az.: 4 StR 87/15). Der Vierte Strafsenat wies die gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Das LG hatte die Tötung als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, weil das bewusste Abreagieren frustrationsbedingter Aggressionen an einem unbeteiligten fünfjährigen Opfer sittlich besonders verwerflich sei.

Angeklagter reagierte Beziehungsfrust an Opfer ab

Nach den Feststellungen des LG hatte Dano an der Wohnungstür des Angeklagten geläutet, um dessen Sohn zum Spielen abzuholen. Der Angeklagte schlug ihm an der Wohnungstür mit der Hand ins Gesicht und zerrte das schreiende Kind dann ins Wohnzimmer. Hier führte er ein Telefonat mit seiner Lebensgefährtin, die ihm die endgültige Trennung mitteilte. Der Angeklagte war daraufhin wütend, frustriert und aggressiv. Um sich abzureagieren, ergriff er Dano, warf ihm ein Bettlaken über den Kopf und schlug ihm mindestens zehnmal heftig mit der Faust gegen Kopf und Körper. Anschließend würgte und strangulierte er das Kind bis zum Tod.