BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung

Zitiervorschlag
BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung. beck-aktuell, 08.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181121)
Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.01.2016. Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte (Az.: VIII ZR 93/15, IBRRS 2016, 0298).
Weniger Aufwand für Vermieter und mehr Übersichtlichkeit für Mieter
Zur Begründung heißt es in dem Urteil, dass der zuständige Senat in den vergangenen Jahren in anderen Entscheidungen mehrfach betont habe, dass an die Nebenkostenabrechnung keine zu hohen Anforderungen zu stellen seien. So solle sich nicht nur der Aufwand für den Vermieter in Grenzen halten. Auch der Mieter habe ein Interesse daran, dass die Abrechnung übersichtlich bleibe und nicht zu viele Details enthalte.
Fall nun noch einmal zu verhandeln
In dem Fall teilen sich mehrere Gebäude einer Wohnanlage in Bochum einen Müllplatz und zwei Heizstationen. Bei der Abrechnung hatte der Eigentümer die Gesamtkosten nach Wohnfläche auf die Gebäude verteilt und dann auf die einzelnen Mieter umgelegt, diesen Schritt aber nicht nachvollziehbar gemacht. Im Streit um eine Nachzahlung hatten Amts- und Landgericht zugunsten des Mieters entschieden, weil die Abrechnung nicht ordnungsgemäß sei. Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Urteil vom 20.01.2016
- VIII ZR 93/15
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BGH verringert Anforderungen an Vermieter bei Nebenkostenabrechnung. beck-aktuell, 08.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181121)



