Richter dürfen während Strafverhandlung kein Handy für private Zwecke nutzen

Zitiervorschlag
Richter dürfen während Strafverhandlung kein Handy für private Zwecke nutzen. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192081)
Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen - zumindest nicht für private Belange. Das hat der Bundesgerichtshof am 17.06.2015 entschieden. Denn ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH sein Urteil. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin in einem Frankfurter Strafprozess um eine Messerstecherei ihr Handy bedient, um ihre Kinderbetreuung zu organisieren, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte. Sie habe nur zwei Kurzmitteilungen versandt, einen Anruf aber nicht entgegengenommen, hatte die Richterin erklärt (Az.: 2 StR 228/14).
BGH bestätigt Befangenheit der Richterin
Der BGH gab den Strafverteidigern recht, die die Richterin deswegen für befangen hielten. Ihr Verhalten sei "auch im Zeitalter der unbegrenzten Handy-und Internetnutzung nicht zulässig“, begründete der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer sein Urteil. "Handys haben im Gerichtssaal nichts zu suchen, besonders nicht bei Richtern“.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Urteil vom 17.06.2015
- 2 StR 228/14
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Richter dürfen während Strafverhandlung kein Handy für private Zwecke nutzen. beck-aktuell, 18.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192081)



