BGH bestätigt weitgehend Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen"

Zitiervorschlag
BGH bestätigt weitgehend Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen". beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186821)
Die Verurteilung des sogenannten Autobahnschützen wegen versuchten Heimtückemordes in vier Fällen hat Bestand. Der Bundesgerichtshof hat insoweit die von dem 59-jährigen Berufskraftfahrer gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg eingelegte Revision verworfen. Den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, den das LG in 108 Fällen ausgesprochen hatte, hat der BGH indes von der Verfolgung ausgenommen. Insoweit sei der Angeklagte nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Sachbeschädigung schuldig zu sprechen. Dementsprechend müsse die Strafe neu festgesetzt werden (Beschluss vom 16.07.2015, Az.: 4 StR 117/15).
Schüsse auf Kraftfahrzeuge und deren Ladungen
Nach den Feststellungen des LG setzte der Angeklagte ab September 2009 seinen kurz zuvor gefassten Entschluss in die Tat um, auf Autobahnen aus seinem fahrenden Lkw heraus Schüsse mit scharfen Waffen auf andere, in dieselbe oder die entgegengesetzte Fahrtrichtung fahrende Fahrzeuge abzugeben, insbesondere auf Ladungen von Autotransportern und Auflieger von Lkws. In insgesamt 112 Fällen traf der Angeklagte Autotransporter, Lkws oder deren Ladung, aber auch Pkws und Kleinlaster, Wohnwagen und andere Fahrzeuge.
LG nahm in vier Fällen bedingten Tötungsvorsatz an
In vier Fällen der Verurteilung wegen versuchten Mordes erkannte der Angeklagte aufgrund der zur Tatzeit bestehenden Verkehrssituation das Risiko eines Fehlschusses und nahm in Kauf, dass der arglose Fahrer oder Beifahrer des beschossenen Fahrzeugs nicht nur direkt getroffen werden könnte, sondern auch, dass der Fahrer durch den Schuss erschrecken, das Steuer des Fahrzeugs verreißen und entweder durch den Schuss selbst oder durch einen Unfall zu Tode kommen könnte. So wurde etwa die Fahrerin eines dem Angeklagten entgegenkommenden Pkws von Projektilteilen eines Geschosses im Hals-/Nackenbereich getroffen. In zwei anderen Fällen flog das vom Angeklagten abgefeuerte Geschoss in die Fahrerkabine der Lkws und nur wenige Zentimeter an den Oberkörpern und Köpfen der jeweiligen Fahrer beziehungsweise Beifahrer vorbei. In einem weiteren Fall gab der Angeklagte bei Dunkelheit und hohem Verkehrsaufkommen den Schuss auf einen entgegenkommenden Autotransporter über vier Fahrbahnen hinweg ab. In den übrigen 108 Fällen konnte sich die Strafkammer vom Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht überzeugen.
BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Mordes
Mit seiner Revision wendete sich der Angeklagte insbesondere gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Insoweit hat der Vierte Strafsenat des BGH das Rechtsmittel des Angeklagten verworfen. In den weiteren 108 Fällen hat der Senat den Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von der Verfolgung ausgenommen, sodass der Angeklagte insoweit nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung schuldig gesprochen ist. Die für diese Taten verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe wurden aufgehoben. Über sie muss eine andere Strafkammer des Landgerichts Würzburg neu verhandeln.
- Redaktion beck-aktuell
- BGH
- Beschluss vom 16.07.2015
- 4 StR 117/15
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BGH bestätigt weitgehend Verurteilung im Fall des "Autobahnschützen". beck-aktuell, 08.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186821)



