BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafe für Nürnberger "Feuerlöscher-Werfer"

Zitiervorschlag
BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafe für Nürnberger "Feuerlöscher-Werfer". beck-aktuell, 10.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176401)
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Fußballfans, der aus der U-Bahn einen Feuerlöscher auf einen entgegenkommenden Zug geworfen hatte, unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und einem Monat Haft bestätigt. Mit Beschluss vom 28.04.2016 verwarf er die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Az.: 4 StR 88/16).
Angeklagter warf Feuerlöscher auf entgegenkommenden Zug
Nach den Feststellungen des LG schloss sich der alkoholisierte Angeklagte im August 2014 einem "Fanmarsch" von Nürnberg nach Fürth an, wo an dem Tag der SpVgg Greuther Fürth gegen den 1. FC Nürnberg spielte. In den eingesetzten U-Bahn-Sonderzügen begannen die Fans zu randalieren. Dem Angeklagten wurde dann ein im Waggon aufbewahrter Feuerlöscher gereicht, den dieser aus dem Waggon-Fenster entleerte. Anschließend warf er den Feuerlöscher aus einer Entfernung von ungefähr 20 Metern gezielt auf die Frontscheibe eines entgegenkommenden U-Bahn-Zuges, um die Scheibe zu beschädigen. Dabei nahm er in Kauf, dass der Feuerlöscher die Frontscheibe des Zuges durchschlagen und die Zugführerin tödliche Verletzungen erleiden würde.
Verbundglasscheibe bewahrt Zugführerin vor schweren oder tödlichen Verletzungen
Der Feuerlöscher schlug auch tatsächlich im Zentrum der Frontscheibe des Zuges ein, die dadurch größtenteils zerstört wurde. Sie wurde nur deshalb nicht durchstoßen, weil es sich um eine um das fast Fünffache über dem internationalen Standard gesicherte Verbundglasscheibe handelte und die Zugführerin durch einen glücklichen Zufall langsamer fuhr, als dies die Richtgeschwindigkeit in dem Streckenabschnitt vorsah. Die Zugführerin wurde durch Glassplitter verletzt. Die U-Bahn-Linie musste infolge der Tat für eine Stunde gesperrt werden.
Verurteilung durch LG
Das LG Nürnberg-Fürth hatte den 24jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Beeinträchtigung von Nothilfemitteln, gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Störung öffentlicher Betriebe sowie wegen eines weiteren Falls der gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und einem Monat verurteilt.
- Redaktion beck-aktuell
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BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafe für Nürnberger "Feuerlöscher-Werfer". beck-aktuell, 10.05.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/176401)



