EuGH soll Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Unterschreitung unternehmerischer Mindestnutzung klären

Zitiervorschlag
EuGH soll Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Unterschreitung unternehmerischer Mindestnutzung klären. beck-aktuell, 22.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190341)
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union angerufen, um klären zu lassen, wie weit der Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei einer Unterschreitung der unternehmerischen Mindestnutzung von 10% reicht. Er möchte wissen, ob die Ermächtigung in Art. 1 der Entscheidung des Rates vom 19.11.2004 (2004/817/EG) eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG auch dann deckt, wenn eine Nutzung zu nichtwirtschaftlichen Zwecken von mehr als 90% vorliegt (Beschluss vom 16.06.2015, Az.: XI R 15/13).
Vorsteuerabzug mangels unternehmerischer Mindestnutzung versagt
In der Sache ging es um den anteiligen Vorsteuerabzug des Klägers, eines Landkreises, beim Erwerb von Arbeitsmaschinen, die er in seinem Kreisstraßenbetrieb als Träger der Straßenbaulast zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und zu 2,65% wie ein privates Unternehmen zur Erbringung steuerpflichtiger Leistungen gegenüber Dritten nutzte. Der Landkreis machte aus der Anschaffung anteilig zu 2,65% den Vorsteuerabzug geltend. Das Finanzamt ließ die Vorsteuer nicht zum Abzug zu, da die angeschafften Gegenstände nicht gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG zu mindestens 10% für das Unternehmen des Klägers genutzt worden seien.
EuGH soll vorab entscheiden
Der BFH hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH im Vorabentscheidungsverfahren angerufen. Art. 1 der Entscheidung des Rates vom 19.11.2004 (2004/817/EG) ermächtige Deutschland, Ausgaben für solche Gegenstände und Dienstleistungen vom Abzug der Mehrwertsteuer auszuschließen, die zu mehr als 90% für private Zwecke des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke genutzt werden. Nach dem EuGH-Urteil VNLTO (BeckRS 2009, 70156) könnten jedoch Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen, nicht allgemein als "unternehmensfremd" betrachtet werden. Der BFH möchte deshalb wissen, ob diese Ermächtigung entsprechend ihrem Wortlaut nur für die in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG geregelten Fälle oder darüber hinaus in sämtlichen Fällen gilt, in denen ein Gegenstand oder eine Dienstleistung nur teilweise unternehmerisch und im Übrigen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben genutzt wird.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Beschluss vom 16.06.2015
- XI R 15/13
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EuGH soll Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei Unterschreitung unternehmerischer Mindestnutzung klären. beck-aktuell, 22.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190341)



