Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums

Zitiervorschlag
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums. beck-aktuell, 16.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167356)
Die Vermietung eines Einkaufszentrums unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Für die Annahme eines Gewerbebetriebs reiche es nicht aus, dass der Vermieter neben der bloßen Vermietung der Einkaufsflächen die für den Betrieb des Einkaufszentrums erforderlichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt und werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das gesamte Einkaufszentrum durchführt (Urteil vom 14.07.2016, Az.: IV R 34/13).
FG und Finanzamt gingen von Gewerbebetrieb aus
Eine Vermietungsgesellschaft hatte ein Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von rund 30.000 Quadratmetern an etwa 40 Mieter wie beispielsweise Einzelhändler überlassen, die Waren und Dienstleistungen anboten. Die Vermietungsgesellschaft hatte die Mieter verpflichtet, mit zwei weiteren Gesellschaften Verträge abzuschließen, damit von diesen Gesellschaften der laufende Betrieb, die Instandhaltung, die Reinigung und Bewachung des gesamten Einkaufszentrums einschließlich des Parkhauses sowie die Reinigung der vorhandenen Sanitär- und Sozialräume besorgt wurde. Die Mieter waren der Vermietungsgesellschaft gegenüber verpflichtet, eine von ihnen selbst finanzierte Werbegesellschaft zu gründen. Diese bezahlte einen Centermanager zur Durchführung von Werbemaßnahmen für das Einkaufszentrum. Finanzamt und Finanzgericht gingen davon aus, dass die Vermietung des Einkaufszentrums wegen der Vielzahl dieser Dienstleistungen einen Gewerbebetrieb darstellte.
BFH bejaht dagegen private Vermögensverwaltung
Demgegenüber verneinte der BFH zugunsten der Vermieterin das Vorliegen eines Gewerbebetriebs. Nach seinem Urteil wird der Bereich der privaten Vermögensverwaltung noch nicht verlassen, wenn ein Einkaufszentrum vermietet und den Mietern begleitende Dienstleistungen durch den Vermieter selbst oder auf dessen Veranlassung hin durch Dritte erbracht werden. Ausschlaggebend war für den BFH, dass die Dienstleistungen die für die Vermietung eines Einkaufszentrums notwendige Infrastruktur betrafen. Leistungen wie Reinigung, Bewachung, sowie Bereitstellung von Sanitär- und Sozialräumen seien übliche Leistungen bei der Vermietung eines Einkaufszentrums. Werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen stellten zwar Sonderleistungen neben der Vermietung dar. Da die Vermietungsgesellschaft damit jedoch das gesamte Einkaufszentrum bewerbe, diene diese Werbung überwiegend dem Vermieterinteresse und ändere deshalb nichts daran, dass die Vermietungsleistung dem gesamten Leistungsaustausch das Gepräge gebe.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 14.07.2016
- IV R 34/13
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Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums. beck-aktuell, 16.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167356)



