Auskunftsersuchen des Finanzamts an Dritte nur eingeschränkt zulässig

Zitiervorschlag
Auskunftsersuchen des Finanzamts an Dritte nur eingeschränkt zulässig. beck-aktuell, 09.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183661)
Die Finanzbehörde darf ein Auskunftsersuchen nicht unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen richten. Etwas anderes gilt nur, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen feststeht, dass er nicht mitwirken wird und damit die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung offenkundig ist. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 29.07.2015 entschieden (Az.: X R 4/14).
Steuerpflichtiger wendet sich gegen direktes Auskunftsersuchen an Dritten
Im Streitfall richtete das Finanzamt – ohne den Kläger hierzu vorab um Auskunft zu ersuchen – ein Auskunftsersuchen betreffend Provisionszahlungen an einen Dritten, nachdem ein anderer Lieferant des Klägers "Ausgleichszahlungen" an diesen mitgeteilt hatte. Das Auskunftsersuchen diente aus Sicht des Finanzamts der "Vervollständigung der Prüfung". Das Finanzgericht gab der Klage statt. Es sei ein Ermessensfehler der Behörde darin zu sehen, dass sie nicht zuvor den Kläger um Auskunft gebeten habe. Das Finanzamt legte Revision ein.
BFH: Auskunftsersuchen an Dritten nur in besonderen Fällen zulässig
Der BFH hat die Revision des Finanzamts zurückgewiesen. Zwar genüge es, wenn aufgrund konkreter Umstände oder aufgrund allgemeiner Erfahrung ein Auskunftsersuchen an einen Dritten angezeigt sei. Nach § 93 Abs. 1 Satz 3 AO sollten Dritte aber erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel führe oder keinen Erfolg verspreche. Hiervon dürfe die Finanzbehörde nur in atypischen Fällen abweichen. Ein solcher liege vor, wenn aufgrund des bisherigen Verhaltens des Steuerpflichtigen feststehe, dass er nicht mitwirken werde und damit die Erfolglosigkeit seiner Mitwirkung offenkundig sei. Hieran fehlte es im Streitfall.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 29.07.2015
- X R 4/14
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Auskunftsersuchen des Finanzamts an Dritte nur eingeschränkt zulässig. beck-aktuell, 09.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/183661)



