Anteiliger Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterrechnung bei unternehmerischen und privaten Insolvenzforderungen

Zitiervorschlag
Anteiliger Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterrechnung bei unternehmerischen und privaten Insolvenzforderungen. beck-aktuell, 03.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192791)
Unternehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen. Dies hat der Bundesfinanzhof mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 15.04.2015 entschieden. Die Vorsteuer könne allerdings nur anteilig geltend gemacht werden, wenn das Insolvenzverfahren der Befriedigung unternehmerischer wie auch privater Insolvenzforderungen dient (Az.: V R 44/14).
Insolvenzverwalter übernahm Abwicklungstätigkeiten
Im Streitfall ging es um eine Einzelunternehmerin, die Umsätze mit Recht auf Vorsteuerabzug ausgeführt hatte. Über ihr Vermögen wurde das Insolvenzverfahren zur Befriedigung unternehmerischer wie auch privater Insolvenzforderungen eröffnet. Sie hatte ihre unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung eingestellt. Der Insolvenzverwalter übernahm Abwicklungstätigkeiten. Für seine Arbeit als Insolvenzverwalter erteilte er eine Rechnung mit Steuerausweis an die Einzelunternehmerin und nahm für die Unternehmerin den Vorsteuerabzug zugunsten der Insolvenzmasse in Anspruch.
Nur anteiliger Vorsteuerabzug bei Befriedigung unternehmerischer und privater Insolvenzforderungen
Dies ist nach der Entscheidung des BFH grundsätzlich möglich. Diene das Insolvenzverfahren allerdings der Befriedigung unternehmerischer wie auch privater Insolvenzforderungen, bestehe ein nur anteiliges Recht auf Vorsteuerabzug. Die Vorsteuerbeträge seien nach dem Verhältnis der zur Tabelle angemeldeten unternehmerisch begründeten Verbindlichkeiten zu den Privatverbindlichkeiten aufzuteilen. Ob die einzelnen Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zum Vorsteuerabzug berechtigen, sei ohne Bedeutung. Ausdrücklich offengelassen hat der BFH, wie zu entscheiden wäre, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortgeführt hätte.
- Redaktion beck-aktuell
- BFH
- Urteil vom 15.04.2015
- V R 44/14
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Anteiliger Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterrechnung bei unternehmerischen und privaten Insolvenzforderungen. beck-aktuell, 03.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192791)



