Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Geimpfte

Zitiervorschlag
Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Geimpfte. beck-aktuell, 09.02.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/94146)
Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht argumentierte, dass es derzeit keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne.
Keine Ausnahmegenehmigung zur Beherbergung bereits geimpfter Touristen
Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Denn eigentlich verbietet die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht auch keine ernsten Zweifel. Es verwies auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Greifswald
- Beschluss vom 09.02.2021
- 4 B 122/21 HGW
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Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern gilt auch für Geimpfte. beck-aktuell, 09.02.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/94146)



