ArbG Berlin lehnt Zustimmung zu Durchführung einer Betriebsänderung bei Air Berlin ab

Zitiervorschlag
ArbG Berlin lehnt Zustimmung zu Durchführung einer Betriebsänderung bei Air Berlin ab. beck-aktuell, 21.12.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/147486)
Das Arbeitsgericht Berlin hat den Antrag der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Eigenverwaltung, ihr gemäß § 122 InsO die Stilllegung des Betriebs zu gestatten, ohne hierüber zuvor mit der Personalvertretung Kabine Verhandlungen in einer Einigungsstelle geführt zu haben, als unzulässig abgewiesen (Beschluss vom 21.12.2017, Az.: 41 BV 13752/17).
Nach Kündigung sämtlicher Piloten kein Rechtsschutzinteresse mehr
Air Berlin habe bereits mit der Betriebsstilllegung begonnen, indem sämtlichen Piloten schon gekündigt worden sei. Für ein gerichtliches Verfahren auf Zustimmung zu einer Betriebsstilllegung fehle es daher an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Das ArbG hat die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.
- Redaktion beck-aktuell
- ArbG Berlin
- Beschluss vom 21.12.2017
- 41 BV 13752/17
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ArbG Berlin lehnt Zustimmung zu Durchführung einer Betriebsänderung bei Air Berlin ab. beck-aktuell, 21.12.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/147486)

