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Air Berlin

Mehr Artikel zu diesem Tag

Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.08.2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Die Nachkündigungen seien wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt.

HRE-Milliardenstreit endet mit Vergleich
Bund

HRE-Milliardenstreit endet mit Vergleich

Nach über zwölf Jahren endet der Justizmarathon um die Milliardenklagen gegen die Münchner Skandalbank HRE mit einem Teilerfolg für die Anleger. Die Aktionäre erhalten in Vergleichen 190 Millionen Euro, wie die Finanzagentur des Bundes am Mittwoch in Frankfurt am Main mitteilte. Darauf habe sich die HRE mit dem Rechtsanwalt Christian Wefers geeinigt, der als Musterkläger die Forderungen vieler Anleger gebündelt vertreten hatte.

Air Berlin unterliegt vor EuGH in Streit um Emissionsrechte

Air Berlin unterliegt vor EuGH in Streit um Emissionsrechte

Der Insolvenzverwalter der früheren Fluggesellschaft Air Berlin hat im Streit um wertvolle Emissionszertifikate für Treibhausgase vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage hinnehmen müssen. Der Gerichtshof sah es als rechtens an, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle dem Unternehmen nach dessen Insolvenz 2017 keine ausstehenden Emissionsrechte mehr austeilte.

EuG weist Klagen gegen Air-Berlin-Übernahmen ab

EuG weist Klagen gegen Air-Berlin-Übernahmen ab

Das Gericht der Europäischen Union hat Klagen gegen die Übernahme von Air-Berlin-Teilen sowie der Air-Berlin-Tochter LGW durch Easyjet und Lufthansa abgewiesen. Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte gegen entsprechende Genehmigungen der EU-Kommission von Ende 2017 geklagt. Der Kommission seien bei ihrer Entscheidung keine Fehler unterlaufen, so das EuG.

Kein Ende in Sicht bei "Mega-Insolvenzverfahren" Air Berlin

Kein Ende in Sicht bei "Mega-Insolvenzverfahren" Air Berlin

Auch vier Jahre nach der Pleite der Air Berlin ist im Insolvenzverfahren kein Ende in Sicht. "Vermutlich ist das Air-Berlin-Verfahren – gemessen an der Zahl der Gläubiger – das mit Abstand größte Insolvenzverfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte", sagte ein Sprecher des Insolvenzverwalters Lucas Flöther der Deutschen Presse-Agentur. "Fünf bis zehn Jahre dürfte bei einem solchen Mega-Verfahren eine realistische Schätzung sein."

Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

Ein sogenanntes Sammelklage-Inkasso ist zulässig. Der Bundesgerichtshof hat am 13.07.2021 im Verfahren eines Inkassodienstleisters gegen Air Berlin entschieden, dass die zugrundeliegenden Abtretungen rechtswirksam sind und kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt. Die §§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 Satz 1 RDG erfassten Geschäftsmodelle mit, die ausschließlich oder vorrangig auf eine gerichtliche Einziehung der Forderung abzielen.

BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren eines Air-Berlin-Piloten befristet aus

BAG setzt Kündigungsschutz-Verfahren eines Air-Berlin-Piloten befristet aus

Nachdem der Insolvenzverwalter von Air Berlin gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.02.2020 Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, hat das BAG nun ein weiteres Verfahren befristet ausgesetzt, in dem ein ehemaliger Pilot der Fluglinie gegen seine Kündigung vom 28.11.2017 vorgeht. Weitergehen soll das Verfahren erst 2022.

Keine Entschädigung für Massenentlassungen bei Air Berlin

Keine Entschädigung für Massenentlassungen bei Air Berlin

Trotz unwirksamer Kündigungen können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus, zu umfangreich seien die Forderungen vorrangiger Gläubiger. Das hat Flöther beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt.

Auch Kündigungen gegenüber den Flugbegleitern unwirksam
Air Berlin

Auch Kündigungen gegenüber den Flugbegleitern unwirksam

Auch die Kündigungen des Kabinenpersonals durch die insolvente Fluggesellschaft Air Berlin vom 27.01.2018 sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 14.05.2020 entschieden. Nach dem Urteil sind die Arbeitsverhältnisse allerdings nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter (LGW) übergegangen. Das Gericht hatte zuvor bereits die Piloten-Kündigungen für unwirksam erklärt.

Air Berlin-Insolvenz – Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
BAG

Air Berlin-Insolvenz – Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

KSchG § 17 I, III 4; BetrVG § 117 II; BGB § 134 1. Nach § 17 I KSchG muss der Arbeitgeber der Agentur für Arbeit eine sog. Massenentlassungsanzeige erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalender-tagen entlässt. Damit hat der deutsche Gesetzgeber die unionsrechtliche Verpflichtung aus Art. 3 der Massenentlassungsrichtlinie 98/59/EG (MERL) umgesetzt. 2. Wird bei der Anzeige der für § 17 KSchG maßgebliche Betriebsbegriff der MERL verkannt und deswegen die Anzeige nicht für den richtigen Betrieb erstattet, bewirkt dies die Unwirksamkeit der betroffenen Kündigungen. BAG, Urteil vom 13.02.2020 - 6 AZR 146/19 (LAG Düsseldorf)