AG Norderstedt spricht Flüchtlinge von Vorwurf der Vergewaltigung in Schwimmbad frei

Zitiervorschlag
AG Norderstedt spricht Flüchtlinge von Vorwurf der Vergewaltigung in Schwimmbad frei. beck-aktuell, 12.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170566)
Im Prozess um den angeblichen Missbrauch einer 14-Jährigen in einem Schwimmbad in Schleswig-Holstein hat ein Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Einen "Kuss auf die Hüfte" einer 18-Jährigen, den der ältere Angeklagte eingeräumt hatte, wertete das Amtsgericht Norderstedt als sexuelle Nötigung in einem minderschweren Fall. Dafür verurteilte es ihn zu acht Monaten Bewährungsstrafe und folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Aussagen beider Hauptbelastungszeuginnen als nicht verwertbar eingestuft
Angeklagt waren der 14- und der 34-Jährige, weil sie sich Ende Februar 2016 in einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an einer 14-Jährigen und einer 18-Jährigen vergangen haben sollten. Das jüngere Mädchen – das angebliche Vergewaltigungsopfer – hatte seine Nebenklage aber später zurückgezogen. Die Aussagen beider Hauptbelastungszeuginnen stufte das Gericht als nicht verwertbar ein.
Fall sorgte gerade nach Silvester-Übergriffen in Köln für Aufsehen
Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus Afghanistan handelt. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte daraufhin früh einen ausgewogenen Umgang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt. Das Erlebnisbad hatte nach dem Vorfall seine Sicherheitsvorkehrungen verschärft.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- AG Norderstedt
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AG Norderstedt spricht Flüchtlinge von Vorwurf der Vergewaltigung in Schwimmbad frei. beck-aktuell, 12.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170566)



