Kein Kostenersatz nach Einsteigen in falschen Fernbus

Zitiervorschlag
Kein Kostenersatz nach Einsteigen in falschen Fernbus. beck-aktuell, 24.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188961)
Busreisende, die versehentlich in einen falschen Fernbus einsteigen und mangels gültigen Tickets unterwegs aussteigen müssen, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises beziehungsweise der Mehrkosten für die Weiterfahrt zu ihrem gewünschten Reiseziel. Dies hat das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Urteil vom 15.06.2015 entschieden (Az.: 122 C 7088/15).
Sachverhalt
Ein Ehepaar buchte bei einem Münchener Fernbusunternehmen eine Busreise von Hamburg nach Hagen und zurück zum Preis von jeweils 15 Euro. Am 31.07.2014 zeigten sie bei Fahrtantritt am ZOB Hamburg dem Busfahrer ihre Fahrkarten und bestiegen gegen 15.30 Uhr den Bus. Als der Bus in Hannover anhielt, fragte der Ehemann den Busfahrer, wann der Bus in Hagen ankomme. Da erfuhr das Ehepaar, dass es in den falschen Bus eingestiegen war. Der Busfahrer weigerte sich, sie weiter zu befördern und sie mussten den Bus verlassen. Das Ehepaar verlangte vergeblich die Erstattung des Fahrpreises für den Bus und die Mehrkosten für die Fahrt zu ihrem Reiseziel sowie eine zusätzliche Entschädigung von 50% des Fahrpreises. Daraufhin erhob das Ehepaar Klage.
AG: Busunternehmen hat keine Rechtspflichten verletzt
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Ehepaar habe keinen Beförderungsvertrag für die falsche Fahrt abgeschlossen. Die tatsächlich gebuchte Fahrt nach Hagen habe stattgefunden und sei planmäßig durchgeführt worden. Anders als bei einer Annullierung habe daher das Ehepaar keinen Ausgleichsanspruch wegen des bezahlten Beförderungsentgeltes. Auch die sonstigen Unkosten müsse das Busunternehmen nicht ersetzen. Seitens des Busunternehmens bestehe keine Rechtspflicht, die Kläger am Einsteigen in einen falschen Fernbus nach Frankfurt zu hindern. Zudem sei den Klägern ein beachtliches Mitverschulden beim Einsteigen in den falschen Bus anzulasten.
- Redaktion beck-aktuell
- AG München
- Urteil vom 15.06.2015
- 122 C 7088/15
Zitiervorschlag
Kein Kostenersatz nach Einsteigen in falschen Fernbus. beck-aktuell, 24.08.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188961)



