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AG Mannheim

Bewährungsstrafe für Lokführer nach schwerem Zugunglück

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Nach einem schweren Zugunglück in Mannheim vor zwei Jahren hat der verantwortliche Lokführer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung bekommen. Der heute 62-Jährige habe vor dem Unfall ein Haltesignal überfahren und dann bewusst eine Zwangsbremsung aufgehoben, anstatt sich wie vorgeschrieben bei der Fahrdienstleitung zu melden, sagte die Richterin am 28.09.2016 am Amtsgericht in Mannheim. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 26 Ds 501 Js 21102/14).

Augenblicksversagen angenommen

"Er darf so etwas gar nicht allein entscheiden." Es habe sich um ein Augenblicksversagen gehandelt, so die Richterin weiter. Der Angeklagte muss neben der Bewährungsstrafe außerdem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der von dem Angeklagten geführte Güterzug war an einem Augustabend im Jahr 2014 mit einem Reisezug zusammengestoßen. 38 Menschen mussten von Rettungsärzten versorgt werden. 14 von ihnen meldeten sich später laut Staatsanwaltschaft wegen Verletzungen.