21 Monate Haft auf Bewährung für Pflastersteinwürfe bei "Blockupy"-Krawallen

Zitiervorschlag
21 Monate Haft auf Bewährung für Pflastersteinwürfe bei "Blockupy"-Krawallen. beck-aktuell, 18.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171551)
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen 24-jährigen Erzieher, der sich an den "Blockupy"-Krawallen zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 beteiligt und mit Pflastersteinen geworfen hatte, wegen Landfriedenbruchs zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Vermummter Angeklagter warf mit Pflastersteinen
Zusätzlich verhängte das Amtsgericht eine Geldauflage von 500 Euro. Es sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte drei Mal mit Pflastersteinen geworfen hatte. Dabei beschädigte er insbesondere Fensterscheiben im Frankfurter Bürgeramt und richtete dadurch einen hohen Schaden an. Die anderen Steinwürfe richteten sich gegen eine Bankfiliale und eine Werbetafel. Menschen wurden durch die Gewaltaktion nicht direkt gefährdet. Der zunächst mit Sturmhaube und in schwarzer Kleidung auftretende Angeklagte steckte dem Urteil zufolge aber auch noch mehrere Mülltonnen an, ehe er sich in einem Hinterhaus umzog, um wie ein normaler Demonstrant auszusehen.
Identifizierung anhand Größe und ungewöhnlichen Gangbildes
Vor Gericht schwieg er zu den Vorwürfen. Drei Polizisten identifizierten als Zeugen jedoch einen vermummten und gewalttätigen Demonstranten anhand seiner Größe und eines ungewöhnlichen Ganges als den Angeklagten. Deren Aussage wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft als glaubwürdig und nachvollziehbar angesehen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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21 Monate Haft auf Bewährung für Pflastersteinwürfe bei "Blockupy"-Krawallen. beck-aktuell, 18.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171551)



