Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden

Zitiervorschlag
Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden. beck-aktuell, 31.08.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/152831)
Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker zur Überprüfung der Rauchmelder in ihre Wohnung zu lassen. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am 30.08.2017 veröffentlichten Urteil festgestellt. Die Richter gaben damit der Klage einer Wohnungsgesellschaft statt (Az.: 33 C 1093/17 (52)).
Duldung der Überprüfung ist Nebenpflicht aus Mietvertrag
Einer der Mieter der Gesellschaft hatte sich geweigert, einen Techniker in seine Wohnung zu lassen. Ohne einen erneuten Anlauf zu starten, zog die Gesellschaft vor Gericht. Dem Urteil zufolge gehört die Duldung derartiger Überprüfungen zu den Nebenpflichten aus dem Mietvertrag. Als zumutbaren Zeitraum setzte das Gericht die Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr fest. Darüber hinaus müsse der Besuch mindestens zwei Wochen vorher schriftlich oder mit einem Aushang angekündigt werden. Weigere sich der Mieter weiter, riskiere er ein Ordnungsgeld und bei Nichtzahlung auch Ordnungshaft.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Mieter muss Überprüfung von Rauchmeldern dulden. beck-aktuell, 31.08.2017 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/152831)



