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AG Düsseldorf

Hoverboardfahrer kommt mit Geldstrafe auf Bewährung davon

Rentenrebellen

Der Fahrer eines sogenannten Hoverboards muss einen Strafbefehl in Höhe von 1.200 Euro nicht zahlen. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den 40-Jährigen am 17.11.2016 in einem der ersten Verfahren um die Nutzung der Geräte im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 450 Euro auf Bewährung. Der Hoverboardfahrer hatte dem Strafbefehl zuvor widersprochen.

Fahrlässiger Gebrauch unversicherten Kfz – aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis

Der Mann war mit dem elektrischen Gefährt im Sommer 2016 in Düsseldorf auf einem Bürgersteig unterwegs gewesen, als ihn die Polizei erwischte. Die durch Gewichtsverlagerung gesteuerten Hoverboards sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Zwar habe sich der 40-Jährige des fahrlässigen Gebrauchs eines unversicherten Kraftfahrzeugs schuldig gemacht, erklärte der Amtsrichter am 17.11.2016. Allerdings konnte der Web-Entwickler dem Gericht einen gültigen Führerschein vorlegen. Daher sei der Düsseldorfer anders als von der Anklage angenommen nicht ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen.