Motorrad-Fahrschüler trägt auch selbst Verantwortung für Tragen geeigneter Schutzkleidung

Zitiervorschlag
Motorrad-Fahrschüler trägt auch selbst Verantwortung für Tragen geeigneter Schutzkleidung. beck-aktuell, 21.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182976)
Ein Fahrlehrer muss seinen Schülern, die den Motorradführerschein machen wollen, auch beibringen, geeignete Schutzkleidung zu tragen. Die Schüler tragen aber auch selbst Verantwortung für geeignete Kleidung. Dies hat das Amtsgericht Ansbach entschieden und die Klage eines Fahrschülers abgewiesen, der wegen Verletzungen beim Fahrunterricht die Fahrschulkosten nicht hatte begleichen wollen. Das Urteil vom 04.05.2015 (Az.: 5 C 1795/14) ist rechtskräftig, nachdem es vom Landgericht Ansbach bestätigt worden ist.
Fahrschüler wollte Fahrschule nicht bezahlen
Der klagende Fahrschüler war im Unterricht für den Motorradführerschein zwei Mal gestürzt und hatte sich dabei am Sprunggelenk verletzt. Er trug beim Unterricht knöchelhohe Stiefel, die jedoch seine Verletzung nicht verhindert hatten. Der Schüler wollte deswegen die Fahrschulkosten in Höhe von 1.600 Euro nicht zahlen.
AG Ansbach: Fahrlehrer hat Vorschriften ausreichend beachtet
Das AG Ansbach entschied, dass der Fahrlehrer die Vorschriften eingehalten hatte, wonach die Stiefel knöchelhoch sein mussten. Im Übrigen müsse ein Fahrschüler im öffentlichen Straßenverkehr auch selbst eine gewisse Reife mitbringen, bei der man ein vernünftiges Verhalten bei der Wahl der Schutzkleidung erwarten könne.
Auch Abhalten mehrerer Fahrstunden auf einmal kein Grund für Nichtzahlen
Auch wollte der Fahrschüler nicht zahlen, weil der Fahrlehrer mitunter mehr als zwei Fahrstunden auf einmal abgehalten habe, was pädagogisch nicht sinnvoll sei. Auch hier gab das AG dem Fahrlehrer Recht. Dieser habe ein Ermessen, selbst zu entscheiden, was pädagogisch sinnvoll sei. Außerdem habe der Schüler seinen Führerschein schnell machen wollen.
- Redaktion beck-aktuell
- AG Ansbach
- Urteil vom 04.05.2015
- 5 C 1795/14
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Motorrad-Fahrschüler trägt auch selbst Verantwortung für Tragen geeigneter Schutzkleidung. beck-aktuell, 21.12.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182976)



