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AG Ahlen

Jagdfunktionär muss Geldstrafe für verbotene Tierfalle zahlen

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Wegen eines Jagdvergehens hat das Amtsgericht Ahlen ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es am 14.06.2016 als erwiesen an, dass der 61-Jährige im August 2015 gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hatte, als er einem Habicht nachstellte. Der Greifvogel zählt zu den besonders geschützten Arten (Az.: Ds 291/15).

Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert

Die Richterin folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert und beklagt, die Anklage stütze sich nur auf Indizien. Er kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil vorzugehen.

Tierschützer hatten auf verbotene Tierfalle aufmerksam gemacht

Mit dem Strafmaß von 50 Tagessätzen zu 70 Euro blieb das Gericht bewusst unter der Grenze von 60 Sätzen. Damit habe der 61-Jährige weiterhin eine Chance, seinen Jagdschein zurückzubekommen. "Er ist beruflich darauf angewiesen. Das will das Gericht ihm als Ersttäter nicht verbauen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Tierschützer hatten in der Nähe des Wohnhauses des 61-Jährigen eine verbotene Tierfalle entdeckt und die Polizei gerufen.