Verbraucherzentrale fordert Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens

Zitiervorschlag
Verbraucherzentrale fordert Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens. beck-aktuell, 17.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168831)
Vor dem Hintergrund des VW-Abgasskandals fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Schaffung eines Musterfeststellungsverfahrens, in dem mit der Klage einer Verbraucherschutzorganisation stellvertretend und bindend für alle Geschädigten eines Sachverhalts entschieden wird.
Musterfeststellungsverfahren vor allem kostengünstiger
"Eine effizientere und verbraucherfreundliche Rechtsdurchsetzung in Deutschland ist überfällig“, so der vzbv. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher massenhaft Schäden aufgrund eines Gesetzesverstoßes erleiden, aber ihre Rechte individuell gerichtlich durchfechten müssen. Der VW-Skandal zeige, dass die Musterfeststellungsklage dringend benötigt wird. Allein das finanzielle Risiko für einen Prozess gegen einen Konzern sei für die meisten viel zu hoch. Ein Musterfeststellungsverfahren wäre auch für den Rechtsstaat und Unternehmen kostengünstiger.
Verjährung bis zur vollständigen Sachverhaltsaufklärung entgegenwirken
Mit einem solchen Gruppenverfahren ließe sich auch verhindern, dass mögliche Ansprüche bis zur vollständigen Aufklärung eines Falls verjährt sind. Gruppen- und Musterverfahren könnten häufig nur zentrale Rechtsfragen klären, so der vzbv. Sie sollten deswegen jeweils mit gerichtlich begleiteten Vergleichsverfahren oder Schlichtungsangeboten verbunden werden, um Verbraucher bei der Berechnung ihrer individuellen Ansprüche zu unterstützen.Abschöpfung von Unrechtsgewinnen erleichtern
Auch wenn die Schäden jedes Einzelnen so gering sind, dass die Auszahlung an die betroffenen Verbraucher unwirtschaftlich wäre, dürften Unternehmen unrechtmäßige Gewinne nicht behalten, fordert der vzbv weiter. Zwar sei es schon heute möglich, diese Beträge einzuklagen. Doch seien die Anforderungen zu hoch. So könne das Geld bislang zum Beispiel nur abgeschöpft werden, wenn der unrechtmäßige Gewinn konkret beziffert wird und den Unternehmen ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der vzbv fordert, die rechtlichen Hürden etwa durch Beweiserleichterungen zu senken.
Bundesregierung soll Vorschlag vorlegen
Die Bundesregierung solle noch in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag für die Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens in Deutschland vorlegen und der Bundestag sie beschließen, so der vzbv. Dies könne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbrauchervertrauens darstellen. Derzeit könnten Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen zwar stellvertretend für Betroffene klagen, die ihre Ansprüche an die Verbände abtreten. Diese Verfahren seien aber unverhältnismäßig aufwändig. Die Verbände könnten nur wenige Verbraucher vertreten, so dass es in Fällen mit vielen Betroffenen an der Breitenwirkung fehle.
- Redaktion beck-aktuell
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Verbraucherzentrale fordert Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens. beck-aktuell, 17.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168831)



