Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die Reform der Erbschaftsteuer gehen weiter. Am 08.09.2016 hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag auf den 21.09.2016 vertagt. Eine Arbeitsgruppe soll in der Zwischenzeit mögliche Kompromisslinien ausloten.
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Länder mit von Bundestag beschlossenen Regeln für Firmenerben nicht einverstanden
Die Länder hatten am 08.09.2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen. Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden (DStR 2015, 31). Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.06.2016 als Gesetz verabschiedete.