Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer

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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer. beck-aktuell, 22.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170051)
Bund und Länder haben ihren Streit um die Reform der Erbschaftsteuer beigelegt. Wie der Bundesrat mitteilte, einigte sich der Vermittlungsausschuss in der Nacht zum 22.09.2016 nach mehr als siebenstündiger Beratung auf einen Kompromissvorschlag. Damit steht ein langes Gesetzgebungsverfahren kurz vor dem Abschluss. Der Einigungsvorschlag wird nun dem Bundestag zugeleitet. Nachdem dieser ihn umgesetzt hat, befasst sich der Bundesrat mit dem geänderten Gesetz.
Streit um Kriterien zur Unternehmensbewertung beigelegt
Die Vermittler einigten sich bei den bis zuletzt strittigen Kriterien zur Unternehmensbewertung, insbesondere zum Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das vereinfachte Ertragswertverfahren, zum Vorwegabschlag bei Familienunternehmen und zur Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen. Die Möglichkeit für eine Steuerstundung soll gegenüber dem Gesetzesbeschluss eingeschränkt werden. Sie soll künftig statt für zehn nur noch für sieben Jahre möglich und nur im ersten Jahr zins- und tilgungsfrei sein. Danach erfolge eine 6%-ige Verzinsung und eine jährliche Tilgung in Höhe von je einem Sechstel.
Keine Begünstigung für Luxusgegenstände
Außerdem schlägt der Vermittlungsausschuss Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfungen vor. So soll es keine Wiedereinführung der so genannten Cash-Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunstwerke sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Die Empfehlung enthält zudem weitere technische und klarstellende Änderungen an dem ursprünglichen Bundestagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke beispielsweise von Brauereien.
BVerfG verlangte Neuregelung bis Ende Juni 2016
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.06.2016 eine Neuregelung zu finden (DStR 2015, 31). Am 20.06.2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag am 24.06.2016 umsetzte. Der Bundesrat rief am 08.07.2016 den Vermittlungsausschuss an, um die neuen Regeln für Firmenerben grundlegend überarbeiten zu lassen. Die Karlsruher Richter wollten sich Ende September 2016 erneut mit den umstrittenen Regelungen befassen.
Grüne haben verfassungsrechtliche Bedenken
Die Grünen im Bundestag tragen den Kompromiss nicht mit. Sie sehen weiter verfassungsrechtliche Bedenken. Dies gefährdet aber nicht die Mehrheit im Bundestag. Die Grünen auf Länderebene wollen das Ergebnis prüfen.
- Redaktion beck-aktuell
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Vermittlungsausschuss erzielt Einigung zur Erbschaftsteuer. beck-aktuell, 22.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170051)



