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Vereinfachtes Verfahren beim Kindesunterhalt reformiert

„Das unsichtbare Recht“

Der Bundestag hat das vereinfachte Unterhaltsverfahren weiter vereinfacht, weil es für viele Eltern zu kompliziert war. Mit der am 15.10.2015 verabschiedeten Reform soll das Verfahren effizienter und anwenderfreundlicher werden.

Antragsformular wird vereinfacht 

Das bisherige Antragsformular sei schwer verständlich und ohne Rechtskenntnisse kaum auszufüllen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Das «vereinfachte Verfahren» zum Kindesunterhalt war 1998 eingeführt worden, um das Existenzminimum von Kindern ohne langwieriges Verfahren zu sichern. Derzeit kommt es in mehr als jedem dritten Unterhaltsverfahren zur Anwendung.