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Strafkammertag

Richter fordern effektivere Gestaltung des Strafprozesses

Codiertes Recht

Auf dem ersten Strafkammertag haben am 16.02.2016 rund 70 Richter über die Reform des Strafprozesses diskutiert und verschiedene Maßnahmen gefordert, um das Strafverfahren und insbesondere die Hauptverhandlung effektiver zu gestalten. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken am 17.02.2016 mitgeteilt.

Mehr Flexibilität bei interner Verfahrensverteilung – Bindende Vorabentscheidung über Besetzungsrügen

Laut Mitteilung fordern die Strafrichter mehr Flexibilität bei der Verteilung der Strafverfahren innerhalb eines Gerichts, um die Verfahren zu beschleunigen und Strafabschläge wegen überlanger Verfahrensdauer zu vermeiden. Zur Beschleunigung der Verfahren solle auch die Konzentration der Wirtschaftsstrafkammerstandorte in den Ländern und länderübergreifend beitragen sowie die stärkere Unterstützung der Vorsitzenden in der Sitzungsvorbereitung durch einen Fachkräftepool. Außerdem forderten die Richter eine bindende Vorabentscheidung über Rügen wegen falscher Gerichtsbesetzung. Über die Rüge solle verbindlich zu Beginn eines Prozesses entschieden werden und nicht – wie bisher – erst nach dessen Abschluss.  

Befangenheitsanträge außerhalb der Hauptverhandlung behandeln

Zu den weiteren Forderungen zählten unter anderem die Geltendmachung von Einwendungen schon im Zwischenverfahren, eine Fristsetzung für Beweisanträge, die nach Abschluss der von Amts wegen durchgeführten Beweisaufnahme gestellt werden sowie mehr Möglichkeiten zum Verlesen von Zeugenantworten in Fragebögen in gleichgelagerten Masseverfahren (zum Beispiel Internetkriminalität). Ferner sollten Befangenheitsanträge unter Fortsetzung der Hauptverhandlung außerhalb der Verhandlung behandelt und spätestens binnen drei Wochen beschieden werden.