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Störfallrecht wird angepasst – Seveso-III-Richtlinie verspätet umgesetzt

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Das Störfallrecht wird an neue Entwicklungen angepasst. Mit deutlicher Verspätung setzt auch Deutschland die neuen EU-Vorgaben für die Industrie zur Beherrschung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen um. Der Bundestag billigte am 20.10.2016 in Berlin die Umsetzung der sogenannten Seveso-III-Richtlinie. Sie regelt Anforderungen an Betriebe, von denen bei Unfällen erhebliche Gefahren ausgehen können.

Rechte der Bevölkerung sollen gestärkt werden

Ziel ist es, die Rechte der Bevölkerung zu stärken. Nach dem Gesetz soll ein besserer Zugang gewährleistet werden zu Informationen über Risiken, die durch nahe gelegene Industrieanlagen entstehen können. Auch die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Genehmigungsverfahren für Störfallbetriebe wird geregelt. Zudem geht es um die Einstufung gefährlicher Stoffe, die Information der Öffentlichkeit und die behördliche Überwachung von Störfallbetrieben.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet

Die EU-Vorschrift hätte eigentlich bis zum 31.05.2015 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der nicht eingehaltenen Frist hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.