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Schottland und Wales dürfen bei Brexit mitreden

Schutz des Anwaltsberufs

Der Streit, ob das britische Parlament den anstehenden Brexit-Verhandlungen der Regierung mit der EU zustimmen muss, wird zusehends komplizierter. Der Oberste Gerichtshof in London entschied am 18.11.2016, dass auch die Regierungen von Schottland und Wales bei dem anstehenden Berufungsverfahren mitreden können. Auch eine Gewerkschaft, die britische Beschäftigte im Ausland vertritt, könne ihre Stellungnahme vor Gericht abgeben.

May will Brexit-Einleitung ohne Parlament

Das Berufungsverfahren, das vom 05. bis 08.12.2016 dauern dürfte, hat die Regierung von Premierministerin Theresa May angestrengt, nachdem sie bei einem ersten Urteil unterlegen war. Das Gericht hatte kürzlich entschieden, dass das britische Parlament vor Beginn der Austrittsverhandlungen mit der EU befragt werden muss. May will dagegen erreichen, dass sie die Brexit-Gespräche auch ohne parlamentarische Zustimmung einleiten kann.

Diskussion in Irland

Auch in Irland fanden Gespräche zwischen der Regierung der Republik Irland und dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland über den Brexit und seine Auswirkungen statt. Wenn Großbritannien die EU verlässt, wird die Grenze zwischen Irland und Nordirland zu einer EU-Außengrenze, mit großen wirtschaftlichen Folgen für beide Teile der Insel.

Brexit-Verhandlungen sollen spätestens Ende März 2017 beginnen

May will die Verhandlungen mit Brüssel bis spätestens Ende März 2017 starten. Sie will an diesem Zeitplan auch trotz des Gerichtsverfahrens festhalten. Die Briten hatten in einem historischen Referendum im Juni 2016 mit fast 52% der Stimmen für ein Ausscheiden aus der Gemeinschaft gestimmt.