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Richterbund begrüßt Pläne für bessere Qualifikation der Gutachter in familienrechtlichen Verfahren

„Das unsichtbare Recht“

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers, mit dem die Qualifikation von Gutachtern in familienrechtlichen Verfahren verbessert werden soll. Bisher müssten Gutachter keine bestimmte Qualifikation nachweisen, um familienpsychologische Gutachten zu erstellen, erläutert DRB-Präsidiumsmitglied Joachim Lüblinghoff. Der Deutsche Richterbund dringe seit langem darauf, dass der Gesetzgeber das ändert.

DRB: Bis zu 10% der Gutachter ohne hinreichende Qualifikation

Jedes Jahr werden nach Angaben des DRB bis zu 10.000 Gutachten in familiengerichtlichen Verfahren erstellt. "Nach den Erfahrungen aus der Praxis weisen bis zu 10% der Gutachter keine hinreichende berufliche Qualifikation auf. Das bedeutet: Jährlich könnten bis zu 1.000 Gutachten fehlerhaft sein", erklärt Lüblinghoff.

DRB-Experte hält allein pädagogische Ausbildung nicht für ausreichend

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen Sachverständige künftig etwa eine psychologische, medizinische oder pädagogische Berufsqualifikation nachweisen. "Allerdings sollte der Gesetzgeber überdenken, ob allein eine pädagogische Ausbildung ausreicht, um ein familienpsychologisches Gutachten zu erstellen", riet der DRB-Experte. Er habe da durchaus Bedenken.

Mehr Transparenz durch vorherige Anhörung der Parteien

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass das Gericht die Parteien anhören muss, bevor es einen Gutachter ernennt. Zudem muss der Gutachter das Gericht sofort informieren, falls Gründe vorliegen, die seine Unparteilichkeit in Frage stellen. Für Lüblinghoff geht auch das in die richtige Richtung: "Es führt zu mehr Transparenz – und damit auch zu einer höheren Akzeptanz der Gutachten."