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Regierung legt Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Aktien vor

Rentenrebellen

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/5010) zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie 2013/50/EU in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 28.05.2015 mit. Damit sollen Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten von Wertpapieren in der EU weiter harmonisiert werden.

Wesentliche Inhalte der geplanten Änderungen

Wie der Pressedienst schreibt, sollen dazu vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kämen Änderungen unter anderem im Wertpapierprospektgesetz, im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz sowie im Handelsgesetzbuch. Der Gesetzentwurf sehe folgende wesentliche Änderungen vor: die Überarbeitung der Vorgaben zur Umsetzung des Herkunftsstaatsprinzips, die Anpassung der Meldepflichten bei Erwerb beziehungsweise Veräußerung bedeutender Beteiligungen und das Entfallen der Zwischenmitteilungen im Bereich der Regelpublizität; außerdem die Neuaufnahme einer Verpflichtung von Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder in der Industrie des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig sind, die Einführung eines erhöhten Buß- und Ordnungsgeldrahmens für bestimmte Verstöße gegen Transparenzpflichten sowie die Einführung einer grundsätzlich zwingenden Veröffentlichung von Maßnahmen und Sanktionen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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