Hubig will Extremisten ausschließen

Zitiervorschlag
Hubig will Extremisten ausschließen. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207516)
Wer Schöffe sein will, soll künftig strengere Voraussetzungen erfüllen. Das Vorhaben von Justizministerin Hubig soll einen möglichen Einfluss von Rechtsextremisten auf die Strafgerichte verhindern. Eine weitere Änderung betrifft das Jurastudium.
Das Bundesjustizministerium hat einen Vorschlag für eine Änderung des Rechts ehrenamtlicher Richter vorgelegt, der eine Unterwanderung der Gerichte durch Rechtsextremisten über die Wahl von Schöffen verhindern soll. Der Entwurf, zu dem Länder und Verbände nun Stellung nehmen können, sieht vor, die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz festzuschreiben.
Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Personen nicht als Schöffen oder Schöffinnnen berufen werden können, wenn sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Unter der freiheitlich demokratischen Grundordnung versteht das BVerfG den unantastbaren Kernbestand des deutschen Verfassungsrechts, also insbesondere den Schutz der Menschenwürde, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Mit der Gesetzesänderung will das Ministerium sicherstellen, dass Verfassungsfeinde nicht in das Richteramt berufen werden.
Neu geregelt werden soll ferner, dass kein Schöffe sein kann, wer für eine vorsätzliche Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder jeglicher Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bisher braucht es für den Ausschluss vom Schöffenamt eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Der Gesetzesentwurf sieht ferner vor, dass Schöffinnen und Schöffen nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. So soll künftig verhindert werden, dass durch eine Blockade der Wahl die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gefährdet wird. In mehreren kommunalen Gremien ist für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen eine Mehrheit von zwei Dritteln notwendig. Deshalb kann schon eine Minderheit von mehr als einem Drittel der Stimmberechtigten die Schöffenwahl blockieren.
Alle fünf Jahre werden die Schöffen gewählt
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Sie sitzen gemeinsam mit Berufsrichtern zu Gericht und haben bei der Entscheidung über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte im Juni in einem Interview gesagt: "Es gibt Hinweise darauf, dass sich zunehmend Kandidaten als Schöffen bewerben, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen", weshalb ihr Haus eine Reform vorbereite. Der Entwurf sieht auch eine Klarstellung vor, dass bundesweit niemand in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden dürfe, der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.
Änderungen an der Juristenausbildung
Der Entwurf enthält zudem Änderungen, die mit Schöffen nichts zu tun hat: Wer Jura studiert, soll künftig entscheiden können, wann er oder sie die insgesamt drei Monate praktische Studienzeiten absolviert. Konkret soll im Deutschen Richtergesetz künftig stehen, dass die Pflichtpraktika von insgesamt drei Monaten Dauer "vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren" sind. Nach bisheriger Rechtslage müssen Jura-Studierende diese generell in die vorlesungsfreien Wochen legen.
Daneben will der Gesetzentwurf klarstellen, dass nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden kann, wer die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekämpft. So soll sichergestellt werden, dass Verfassungsfeinde keinen Zugang zum Rechtsreferendariat finden. Ferner soll geregelt werden, dass die Länder das e-Examen verpflichtend vorschreiben dürfen.
Der Gesetzentwurf wurde am Montag an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 06.11.2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- mit Material der dpa
Zitiervorschlag
Hubig will Extremisten ausschließen. beck-aktuell, 12.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207516)



