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Reform der Pflegeberufe im Bundestag beraten

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Der Bundestag hat am 18.03.2016 in erster Lesung über die geplante Reform der Pflegeberufe (BT-Drs. 18/7823) beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bislang getrennten Ausbildungen in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu einer gemeinsamen Pflegeausbildung zusammenzulegen.

Pflegeberuf soll attraktiver werden – Sicherung von Nachwuchskräften

Ziel der geplanten Reform ist es laut Bundesgesundheitsministerium vom 18.03.2016, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ausreichend Nachwuchskräfte zu sichern. Künftig würden den Pflegeauszubildenden zunächst die gemeinsamen Ausbildungsinhalte vermittelt. Anschließend folge eine Schwerpunktsetzung in der Alten-, der Kranken- oder der Kinderkrankenpflege.

Schulgeld soll abgeschafft werden

Außerdem soll das derzeit in einigen Bundesländern noch zu zahlende Schulgeld abgeschafft werden. Die neue Ausbildung soll bundesweit kostenfrei sein, die Auszubildenden zudem eine Ausbildungsvergütung erhalten. Wesentliche Details insbesondere zu den Inhalten und der Struktur der Ausbildung würden in einer ergänzenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2018 starten.