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Rechtsausschuss

Juristen uneins über Ehe für Homosexuelle

Rentenrebellen

Die gesellschaftlich umstrittene Frage, ob die Ehe auch für Homosexuelle geöffnet werden sollte, entzweit auch die Experten. Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 28.09.2015 vertraten einige der eingeladenen Juristen die Auffassung, wenn die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare politisch gewollt wäre, sei dafür eine Grundgesetzänderung nötig.

Andere Experten halten keine Verfassungsänderung für erforderlich

Frauke Brosius-Gersdorf von der Leibniz Universität Hannover erklärte dagegen, der Ehebegriff in der Verfassung sei nicht zwingend nur auf Verbindungen zwischen Mann und Frau anzuwenden. Sie sagte, der “beschränkte Vorstellungshorizont der Mütter und Väter der Verfassung“ dürfe kein Hinderungsgrund zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare sein.

Opposition geht Gesetzentwurf nicht weit genug

Wer in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft lebt, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig weitere Rechte erhalten, die bislang Eheleuten vorbehalten waren. Aus Sicht der Opposition geht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" (BT-Drs. 18/5901) aber nicht weit genug. Die Union lehnt die Ehe gleichgeschlechtlicher Partner ab. Grüne und Linke haben Gesetzentwürfe zur "Ehe für Alle" eingebracht (BT-Drsn. 18/5098 und 18/8). Für Verfassungsänderungen bedarf es einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Bundestags und der Stimmen des Bundesrats.