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Oppermann für Wahlrechtsreform in nächster Legislaturperiode

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann plädiert für eine Wahlrechtsreform direkt nach der kommenden Bundestagswahl, um die Größe des Parlaments zu begrenzen und die Wahlperiode von derzeit vier auf fünf Jahre zu verlängern. In der laufenden Legislaturperiode werde das Gesetz nicht mehr geändert. Dafür sei es zu spät, sagte Oppermann am 17.10.2016 der "Bild“-Zeitung.

Kappungsgrenze ins Spiel gebracht

Der Bundestag kann sich nach aktuellem Wahlrecht durch Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich vergrößern. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt als ihr nach ihrem Zweitstimmen-Anteil zustehen. Oppermann will gleich nach der Bundestagswahl einen neuen Anlauf nehmen und sich für die Einführung einer Obergrenze der Zahl der Bundestagsmandate stark machen. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dringt seit längerem auf eine Begrenzung der Überhang- und Ausgleichsmandate, um eine Aufblähung des Parlaments zu verhindern. Im April stellte er konkrete Vorschläge dazu vor. Damals brachte er eine "Kappungsgrenze“ ins Spiel, die bei der aktuellen Abgeordnetenzahl 630 liegen könnte, aber auch etwas darunter oder darüber.

Sollzahl liegt bei 598 Bundestagsabgeordneten

Lammert verwies damals auf Modellrechnungen, wonach derzeit 700 und mehr Sitze möglich wären - die Wähler wüssten also bei der Stimmabgabe nicht, über wie viele Mandate sie entscheiden. Außerdem verbesserten mehr Sitze nicht die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Auch deshalb habe der Gesetzgeber 1996 die Sollgröße auf 598 Mitglieder festgelegt.