Mitgliedstaaten einigen sich auf automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide

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Mitgliedstaaten einigen sich auf automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186886)
Die Europäische Union will aggressive Steuerplanung von Unternehmen stärker bekämpfen. Dafür haben sich die EU-Finanzminister am 06.10.2015 darauf geeinigt, mehr Informationen über Steuervorbescheide an grenzübergreifend tätige Unternehmen auszutauschen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker begrüßte die einvernehmliche Festlegung der Mitgliedstaaten auf einen automatischen Informationsaustausch als einen "großen Schritt nach vorne". Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften vor Ende 2016 umsetzen, sodass die Richtlinie ab 01.01.2017 angewendet werden könne, betonte die EU-Kommission.
Unternehmen sollen Transparenzmangel nicht mehr ausnutzen können
Die Mitgliedstaaten tauschen zurzeit nur in sehr begrenztem Umfang Informationen über Steuervorbescheide aus. Jeder Mitgliedstaat entscheidet nach eigenem Ermessen, ob ein Steuervorbescheid für einen anderen Mitgliedstaat von Belang sein könnte. Infolgedessen wissen die Mitgliedstaaten oft nicht, dass anderenorts in der EU ein Steuervorbescheid erteilt worden ist, der sich auf ihre eigene Steuerbasis auswirken könnte. Manche Unternehmen machten sich diesen Mangel an Transparenz zunutze, um ihren Steueranteil zu kürzen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Um hier Abhilfe zu schaffen, würden die Mitgliedstaaten mit den neuen Regeln verpflichtet, automatisch Informationen über ihre Steuervorbescheide auszutauschen. Mit der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten nicht länger nach freiem Ermessen über Inhalt, Zeitpunkt und Adressat der Informationsweitergabe entscheiden können.
Einigung erstreckt sich auch auf in den letzten fünf Jahren ergangene Bescheide
Die Steuervorbescheide – deren Definition möglichst breit angelegt sei, um alle ähnlichen Instrumente unabhängig von der tatsächlichen Höhe eines Steuervorteils zu erfassen – sind nach den Plänen der EU alle sechs Monate auszutauschen. Die Einigung erstrecke sich ebenfalls auf alle in den letzten fünf Jahren ergangenen Vorbescheide. Die Mitgliedstaaten könnten dann zu einem Steuervorbescheid, der für sie von Belang sein könnte, nähere Einzelheiten anfordern.
Gesünderer Steuerwettbewerb erhofft
Mit Hilfe des automatischen Informationsaustauschs über Steuervorbescheide sollen die Mitgliedstaaten bestimmte Formen missbräuchlicher Steuergestaltung leichter feststellen und dagegen vorgehen können. Dank der damit verbundenen gegenseitigen Kontrollen dürfte es den Steuerbehörden nach Auffassung der Kommission künftig schwerer fallen, einzelnen Unternehmen eine steuerliche Vorzugsbehandlung anzubieten. Davon verspricht sich die EU einen gesünderen Steuerwettbewerb. Darüber hinaus werde die Kommission regelmäßig Angaben erhalten, mit deren Hilfe sie die Umsetzung dieser Richtlinie verfolgen und gewährleisten könne, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachkommen.
- Redaktion beck-aktuell
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Mitgliedstaaten einigen sich auf automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide. beck-aktuell, 07.10.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/186886)



