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Länder wollen Strafverfolgung im Ausland eingestellter verfassungswidriger Internetpropaganda verbessern

Revitalisierte VwGO

Die Länderkammer setzt sich mit einem am 26.02.2016 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 27/16 (B)) gegen verfassungswidrige Propaganda im Internet ein. Sie will künftig eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann ermöglichen, wenn Personen Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom Ausland aus in das Internet einstellen. Derzeit ist eine Strafverfolgung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2015, 81) nicht möglich.

Ziel: Wirksamer Schutz des Rechtsstaates

Der Gesetzentwurf soll insbesondere verhindern, dass Personen aus Deutschland gezielt ins Ausland reisen, um dort entsprechende Inhalte hochzuladen. Dies sei notwendig, um den Rechtsstaat wirksam davor zu schützen, dass verfassungswidrige Organisationen wiederbelebt werden und die Nutzung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung verharmlost wird. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Diese wird ihn, zusammen einer eigenen Stellungnahme, dem Bundestag vorlegen.