Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu

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Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu. beck-aktuell, 14.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168936)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Käufer von Elektro-Autos erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Die seit dem 01.01.2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von E-Autos wird auf zehn Jahre verlängert. Dies teilt die Länderkammer nach ihrer Plenarsitzung vom 14.10.2016 mit.
Arbeitgeber am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen
Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden musste, sei künftig steuerfrei. Gleiches gelte auch für S-Pedelecs, also zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können. Zusätzlich werde die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gelte auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann.
- Redaktion beck-aktuell
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Länder stimmen Steuervorteilen für E-Mobile zu. beck-aktuell, 14.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168936)



