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Länder sehen bei Pflegereform noch Verbesserungsmöglichkeiten

Medienverbot statt Medienkompetenz?

Der Bundesrat hat am 25.09.2015 eine umfangreiche Stellungnahme (BR-Drs. 354/15 (B)) zur geplanten Pflegereform beschlossen. Er fordert, insgesamt 60 "Modellkommunen Pflege" zu schaffen, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden. Der Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege – Zeiten, in denen der Pflegende nicht zur Verfügung steht – sei von sechs auf acht Wochen zu erweitern. Die Länder fordern zudem, für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten in das Gesetz einzufügen. Sie halten es auch für erforderlich, dass Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt sind als Kindererziehungszeiten. Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September 2015 mit dem Entwurf.

Umfassende Reform der Pflegeversicherung

Der Gesetzentwurf (BR-Drs. 354/15) nimmt die umfassendste Modernisierung der Pflegeversicherung seit deren Einführung vor 20 Jahren vor. Im Zentrum steht die Erfassung aller relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob diese auf körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen beruhen. Auch der steigenden Anzahl von Menschen mit Demenz soll Rechnung getragen werden. Die Einstufung der rund 2,8 Millionen pflegebedürftigen Personen erfolgt nicht mehr wie bisher in drei, sondern fünf Pflegegraden und damit wesentlich differenzierter. Maßgeblich für die Einstufung ist künftig der Grad der Selbstständigkeit einer Person in allen pflegerelevanten Bereichen. Die durch die Pflegeversicherung gewährten Leistungen beruhen allein auf dem festgestellten Pflegegrad. Zudem sollen die Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege ergänzt und neu strukturiert werden. Ziel ist die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, -messung und -darstellung.