Koalition will Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon 2015 um 600 Euro aufstocken

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Koalition will Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon 2015 um 600 Euro aufstocken. beck-aktuell, 17.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192151)
Es war ein zentraler Punkt in der Agenda der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Jetzt ist die Entlastung Alleinerziehender beschlossene Sache. Noch im Jahr 2015 soll der jährliche Entlastungsbetrag um 600 auf 1.908 Euro aufgestockt werden. Darauf einigten sich die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD am 16.06.2015.
Aufteilung der Anhebung in zwei Stufen vom Tisch
Schwesig begrüßt die Einigung als "starkes Signal". Elf Jahre lang sei nichts passiert, sagte Schwesig der "Passauer Neuen Presse" vom 17.06.2015. "Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Alleinerziehende zu unterstützen." Zuletzt war eine Anhebung in zwei Stufen um jeweils 300 Euro bis 2016 geplant. Nun soll der Entlastungsbetrag rückwirkend zum 01.01.2015 auf einen Schlag um 600 Euro für das erste Kind steigen. Für jedes weitere Kind wird der Betrag um zusätzlich 240 Euro erhöht. Der entsprechend geänderte Gesetzentwurf soll am 18.06.2015 im Bundestag beschlossen werden. Schon bei einer Klausurtagung im April 2015 in Göttingen hatten sich die Fraktionsspitzen nach wochenlangem Streit auf die Aufstockung um 600 Euro schon ab 2015 verständigt. Die Anhebung war dann aber vor zwei Wochen vom Bundeskabinett in zwei Stufen aufgeteilt worden – was die Koalitionsfraktionen nun wiederum ablehnten.
Höherer Entlastungsbetrag lässt Steuerlast sinken
Der höhere Entlastungsbetrag kostet den Staat jährlich 210 Millionen Euro. In Deutschland gibt es nach offiziellen Angaben rund 1,6 Millionen Alleinerziehende, davon 90% Frauen. Seit 2004 erhalten alleinerziehende Steuerpflichtige einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wurden in der Zeit um mehr als 20% angehoben. Den Entlastungsbetrag können Alleinerziehende von der Summe ihrer Einkünfte abziehen. Durch den höheren Betrag sinkt die Steuerlast um maximal 285 Euro jährlich. Bei den meisten Alleinerziehenden fällt der Vorteil aber geringer aus.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Koalition will Entlastungsbetrag für Alleinerziehende schon 2015 um 600 Euro aufstocken. beck-aktuell, 17.06.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/192151)



