Kabinett will Strafvorschriften reformieren

Zitiervorschlag
Kabinett will Strafvorschriften reformieren. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 29.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198741)
Menschenhandel und Ausbeutung eindämmen - dazu plant das Kabinett neue Straftatbestände, höhere Strafen und erstmals eine Strafbarkeit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Personen, von denen man weiß, dass sie Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung sind.
Die Bundesregierung hat eine grundlegende Reform des Strafrechts gegen Menschenhandel und Ausbeutung beschlossen. Bestehende Regelungen sollen überarbeitet, Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafverfolgung erleichtert werden. Zugleich will das Kabinett mit dem Gesetzentwurf europäische Vorgaben umsetzen.
Nach Einschätzung der Regierung haben sich die bisherigen Vorschriften als zu komplex und schwer anwendbar erwiesen. Jetzt will sie die Tatbestände klarer strukturieren und die Beweisführung erleichtern. Damit will sie auch die vergleichsweise niedrigen Verurteilungszahlen im Bereich des Menschenhandels in den Griff bekommen.
Neue Straftatbestände und erweiterte Strafbarkeit
Zentral ist die Ausweitung der erfassten Ausbeutungsformen. Künftig sollen auch Fälle im Zusammenhang mit Leihmutterschaft, illegalen Adoptionen und Zwangsheirat ausdrücklich unter den Tatbestand des Menschenhandels fallen.
Erstmals soll zudem eine umfassende "Nachfragestrafbarkeit" eingeführt werden. Strafbar macht sich danach künftig, wer Dienstleistungen in Anspruch nimmt, obwohl er weiß, dass die betroffene Person Opfer von Menschenhandel oder Ausbeutung ist – etwa in einem Nagelstudio. Diese Regelung soll für alle Formen der Ausbeutung gelten. Bislang kennt das deutsche Strafrecht eine Nachfragestrafbarkeit nur, soweit es um die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen geht – die sogenannte Freierstrafbarkeit zum Schutz von Opfern von Zwangsprostitution.
Kinder und Jugendliche sollen besser geschützt werden
Die Strafvorschriften zur sexuellen Ausbeutung sollen neu gefasst und stärker am Menschenhandelsrecht ausgerichtet werden. Vorgesehen sind auch höhere Strafrahmen, insbesondere bei schweren Formen der Zwangsprostitution. Zugleich wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen umfassend ausgebaut. Neue und angepasste Tatbestände sollen insbesondere die sexuelle Ausbeutung Minderjähriger gegen Entgelt oder andere Gegenleistungen strenger erfassen und härter sanktionieren.
Der Gesetzentwurf sieht auch Änderungen im Strafverfahrensrecht vor. Opfer von Menschenhandel sollen besser geschützt werden, wenn sie selbst unter Zwang Straftaten begangen haben. Künftig soll es eine zusätzliche Möglichkeit geben, entsprechende Verfahren einzustellen.
- Redaktion beck-aktuell, js
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Kabinett will Strafvorschriften reformieren. beck-aktuell, 27.05.2026 (abgerufen am: 29.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198741)



