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Kabinett beschließt Gesetz zur Stärkung des Bausparens im Niedrigzinsumfeld

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Das Bundeskabinett hat am 23.09.2015 den Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen beschlossen. Der Gesetzentwurf passe die regulatorischen Vorgaben an die seit der letzten Änderung im Jahr 1990 erheblich veränderten Rahmenbedingungen an, erläutert das Bundesfinanzministerium. Der Entwurf wahre die Interessen der Bausparer und erlaube es den Bausparkassen zugleich, auf die Auswirkungen des Niedrigzinsumfeldes besser zu reagieren. Er werde nun im Bundestag und im Bundesrat beraten und könnte bereits zum Jahresende in Kraft treten.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs

Zur Stabilisierung und Stärkung ihrer Ertragslage soll es den Bausparkassen laut Gesetzentwurf ermöglicht werden, verstärkt auch gewöhnliche Baudarlehen zu gewähren. Ferner soll der bei den Bausparkassen gebildete Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ flexibler eingesetzt werden und damit besser an die Herausforderungen des Niedrigzinsumfeldes angepasst werden können. Vorbehaltlich der dafür erforderlichen Erlaubnis soll den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, Hypothekenpfandbriefe auszugeben. Auf diese Weise werde den Bausparkassen eine im Vergleich zu anderen Optionen günstigere Refinanzierungsmöglichkeit eröffnet, die mit ihrem Bauspargeschäft in engem wirtschaftlichen Zusammenhang stehe, heißt es im Entwurf. Außerdem werden die spezifischen Anforderungen an das Risikomanagement einer Bausparkasse erstmals in das Bausparkassengesetz aufgenommen. Sie konkretisieren die Regelungen des Kreditwesengesetzes.

Aktionsradius der Bausparkassen bei Immobilienfinanzierung wird erweitert

"Mit unserem Vorschlag erlauben wir den Bausparkassen neben ihrem Kerngeschäft umfangreichere Aktivitäten bei der Immobilienfinanzierung und versetzen sie in die Lage, weiterhin gute Produkte zum regelmäßigen Sparen und zur Anschaffung von Wohneigentum anbieten zu können. Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass sie die Risiken im Griff behalten“, erklärte Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

Bausparkassen besonders von Niedrigzinsniveau betroffen

Das Niedrigzinsniveau betreffe Bausparkassen wegen ihrer langen Zinsbindung in besonderer Weise, so das Bundesfinanzministerium. Auch seien bei Bausparkassen die Reaktionsmöglichkeiten eingeschränkt, da das Bausparkassengesetz die Geschäftstätigkeit streng reguliert. Der Entwurf halte an dem Spezialbankprinzip fest, nach dem das Bausparkassengeschäft nur von Bausparkassen betrieben werden darf.

Bausparkassen unter strenger Aufsicht

Die Risiken, die mit einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit verbunden sein könnten, werden laut Entwurf von den Bausparkassen und der Bausparkassenaufsicht streng beobachtet. Der Entwurf enthalte keine Regelungen, die unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Bausparverträge haben oder die Beendigung laufender Verträge ermöglichen oder erleichtern.