Kabinett beschließt ersten Teil der Finanzmarktnovellierung

Zitiervorschlag
Kabinett beschließt ersten Teil der Finanzmarktnovellierung. beck-aktuell, 07.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182686)
Das Bundeskabinett hat am 06.01.2016 den Entwurf eines Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes beschlossen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Das geplante Gesetz diene der Umsetzung mehrerer europäischer Rechtsakte zur Stärkung der Integrität und zur Transparenz der Finanzmärkte und zur Verbesserung des Anlegerschutzes. Ausgenommen bleiben die Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Finanzmarktverordnung, die erst später umgesetzt werden sollen.
Umsetzung von EU-Regelungen gegen Marktmanipulation und Insiderhandel sowie zum Anlegerschutz
Der erste Teil der Novellierung der Finanzmarktgesetze umfasst die Umsetzung der überarbeiteten Marktmissbrauchsrichtlinie 2014/57/EU (MAD) und -verordnung 596/2014/EU (MAR), der EU-Verordnung 909/2014/EU über Zentralverwahrer (CSD-VO) sowie der PRIIP-Verordnung 1286/2014/EU über Anlegerinformationen in deutsches Recht. Die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und die Verankerung der Finanzmarktverordnung im deutschen Recht sollen hingegen einem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz vorbehalten bleiben, da die Anwendbarkeit dieser beiden EU-Rechtsakte um ein Jahr auf den 03.01.2018 verschoben werden soll.
Überarbeitete EU-Rechtsakte
Zu den EU-Rechtsakten wird im Entwurf erläutert: Die neuen EU-Vorschriften im Bereich Marktmissbrauch passen die bestehende Regulierung an neue technologische Entwicklungen, wie zum Beispiel den Hochfrequenzhandel, an und erweitern ihren Anwendungsbereich auf weitere Märkte und Benchmarks. Die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch werden gestärkt, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation vereinheitlicht und verschärft. Damit werde unter anderem auf die Manipulation wesentlicher Referenzzinsen (LIBOR) reagiert.
EU-Verordnung über Zentralverwahrer
Mit der neuen EU-Verordnung über Zentralverwahrer würden die Anforderungen an die Lieferung und Abrechnung von Finanzinstrumenten europaweit vereinheitlicht, erläutert das Ministerium weiter. Zudem regele die Verordnung die Organisation und Geschäftstätigkeit von Zentralverwahrern und mache Vorgaben für deren Beaufsichtigung und Sanktionierung.
EU-Verordnung über Anlegerinformationen
Die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter lege europaweit einheitliche Anforderungen an die Informationsblätter fest, die Kleinanlegern beim Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten und Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden müssen. Personen, die Informationsblätter zu diesen Produkten erstellen und Kunden beraten, müssten künftig ein Beschwerdeverfahren einrichten. Ferner könne die Aufsichtsbehörde bei Missständen Versicherungsanlageprodukte oder bestimmte Tätigkeiten von Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen verbieten oder beschränken. Die Verordnung enthalte zudem Vorgaben für nationale Sanktionsvorschriften.
Umsetzung: Unter anderem mehr Aufsichtsbefugnisse für BaFin
Zur Umsetzung der Rechtsakte sehe der Entwurf unter anderem Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz, Börsengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und im Kapitalanlagegesetzbuch vor. Unter anderem würden die Straf- und Bußgeldvorschriften verschärft und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit weiteren Aufsichtsbefugnissen ausgestattet.
- Redaktion beck-aktuell
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Kabinett beschließt ersten Teil der Finanzmarktnovellierung. beck-aktuell, 07.01.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/182686)



