Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Bundestag

Im Ausland verurteilte Deutsche können leichter in Heimathaft wechseln

„Das unsichtbare Recht“

Im Ausland verurteilten Deutschen wird es künftig leichter gemacht, ihre Strafe in Deutschland abzusitzen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 18.06.2015 vom Bundestag verabschiedet.

Bisher nur eingeschränkte Vollstreckungsmöglichkeit in Deutschland

Bisher konnten Strafen gegen Deutsche nur dann in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie nicht über das maximale Strafmaß für diese Tat in Deutschland hinausgingen. Auch bei Urteilen, die eine Gefängnisstrafe für eine Handlung verhängen, die in Deutschland gar nicht strafbar ist - etwa bei einer Abtreibung - sollen Deutsche künftig in ein deutsches Gefängnis wechseln können.

Vollstreckung in Deutschland auch für in Deutschland lebende Ausländer

Neu ist außerdem, dass auch Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, bei einer Verurteilung in einem anderen EU-Staat zur Vollstreckung nach Deutschland überstellt werden können. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Betroffene die Rückkehr nach Deutschland überhaupt wünscht.