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Gesetzesinitiative

Hamburger Senat will Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Klageindustrie

Nach dem Willen des Hamburger Senats soll der Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt bis Ende 2020 von 40% auf 100% erhöht werden. Er hat dazu am 04.08.2015 beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen. Als Grund für den Vorstoß nennt der Senat den anhaltenden Kostendruck in der Seeschifffahrt.

Hamburger Senat warnt vor Verlust seemännischen Know-Hows

Der 40%-ige Lohnsteuereinbehalt und die damit verbundene teilweise Reduktion der Mehrkosten der deutschen Flagge sei nicht mehr ausreichend, so die Begründung. In der Folge würden Schiffe unter deutscher Flagge zunehmend ausgeflaggt. Dies habe negative Auswirkungen auf die Ausbildung und Beschäftigung. Die derzeitigen Maßnahmen genügen nach Ansicht des Hamburger Senats in Anbetracht des Kostendrucks in Folge der langanhaltenden Krise in der Seeschifffahrt nicht, um den drohenden Verlust des seemännischen Know-hows abzuwenden.

Ziel: Deutsche Flagge wieder wettbewerbsfähig machen

Bisher sei es so, dass Arbeitgeber von Seeleuten 60% der entstandenen Lohnsteuer an das Finanzamt abführen und 40% einbehalten dürfen. Die Besatzungsmitglieder müssten dafür in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Das reiche jedoch nicht, den Wettbewerbsnachteil der deutschen Flagge im Vergleich zu anderen europäischen Flaggen zu reduzieren und die Beschäftigung unter deutscher Flagge zu fördern. Die Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 auf 100% sei aus Hamburger Sicht ein geeignetes Instrument, da vergleichsweise kurzfristig Kostenentlastungen für Schiffe unter deutscher Flagge geschaffen würden.

Befristung des Lohnsteuereinbehalts soll Evaluierung der Maßnahme ermöglichen

Mit der Befristung des Lohnsteuereinbehalts bis Ende 2020 würde die Möglichkeit zur Evaluierung der Maßnahme geschaffen. Gleichzeitig würde dem Maritimen Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt zwischen Bund, norddeutschen Küstenländern, Verband Deutscher Reeder und der Gewerkschaft ver.di die Möglichkeit gegeben, gegebenenfalls Alternativen der Sicherung des seemännischen Know-hows zu eruieren.