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Gesetzentwurf

Router künftig frei wählbar

Schutz des Anwaltsberufs

Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten vorgelegt.

Neuregelung definiert Übergabepunkt genauer

In dem Regierungsentwurf (BT-Drs.:18/6280) heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei. Die Bundesregierung habe diese Handhabung jedoch nicht für mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar gehalten. Daher solle jetzt eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden. Die Regelungen, dass Telekommunikationsendeinrichtungen unmittelbar an das öffentliche Netz angeschlossen werden dürfen, würden konkretisiert. Ergänzungswünsche des Bundesrates beschied die Bundesregierung ablehnend.