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Gesetzentwurf

Stalking-Opfer sollen besser geschützt werden

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Bisher haben Stalking-Opfer vor Gericht oft wenig Erfolg - weil sie nicht nachweisen können, dass die Nachstellungen ihr Leben verändert haben. Künftig sollen die Täter leichter verurteilt werden können. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen, etwa einen Umzug. Die Taten müssen lediglich geeignet sein, eine solche Beeinträchtigung beim Opfer herbeizuführen.

Eckpunkte des Gesetzentwurfs

Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person unbefugt und beharrlich nachstellt, etwa indem er sich ihr räumlich nähert oder intensiv telefonisch beziehungsweise elektronisch Kontakt herzustellen versucht. Bei der Beurteilung, ob die Taten geeignet sind, schwere Beeinträchtigungen zu verursachen, kommt es laut dem Entwurf etwa auf Häufigkeit, Kontinuität und Intensität an.

Bisher auffallend wenig Verurteilungen

Bayern, Hessen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten bereits 2015 eine entsprechende Bundesratsinitiative gestartet. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Hürden für eine Verurteilung beim Stalking zu senken. "Beim Stalking stehen vielen Strafanzeigen auffällig wenige Verurteilungen gegenüber“, hieß es damals. Medienberichten zufolge gibt es zwar jedes Jahr zehntausende Tatverdächtige, aber nur einige hundert Verurteilungen.