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Psychosoziale Prozessbegleitung

Mehr Unterstützung im Strafverfahren

Frau mit dunklen Haaren hält schützend beide Arme vor ihren Kopf
Opfer von Straftaten sollen künftig leichter professionelle Unterstützung im Strafverfahren erhalten © eakgrungenerd / Adobe Stock

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetzentwurf Hilfsangebote für Gewaltopfer unterstützen. Für weitergehende Forderungen der Grünen fand sich beim Rechtsausschuss des Bundestages jedoch keine Mehrheit.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags hat grünes Licht für ein Gesetz gegeben, das die Rechte von Opfern schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten stärken soll. CDU/CSU, SPD und Linke stimmten am Mittwoch für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, die AfD enthielt sich. Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Die abschließende Beratung über den Entwurf im Bundestagsplenum ist laut Tagesordnung für den 15. Oktober 2026 vorgesehen.

Das Gesetz "zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung" soll den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung erleichtern. Vor allem Kinder und Jugendliche sollen künftig schneller Unterstützung erhalten. Zudem sollen Opfer häuslicher Gewalt bei schweren körperlichen oder seelischen Folgen der Tat Anspruch auf eine kostenlose anwaltliche Vertretung als Nebenkläger sowie auf psychosoziale Prozessbegleitung bekommen. 

Weitere Regelungen stärken die Rechte von Opfern bei Delikten wie Volksverhetzung, verhetzender Beleidigung und Bedrohung. Außerdem soll die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiter steigen.

Kritik der Grünen am Entwurf wurde nur teilweise angenommen

Ein Änderungsantrag der Grünen fand im Ausschuss keine Mehrheit. Die Fraktion hatte gefordert, die neuen Ansprüche auch auf Opfer vorurteilsmotivierter Gewalttaten auszuweiten. Darüber hinaus sollten Betroffene nach dem Willen der Grünen nicht nachweisen müssen, dass sie erhebliche körperliche oder seelische Folgen erlitten haben. Auch Straftaten durch die unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich sollten aus Sicht der Fraktion künftig eine Nebenklage ermöglichen.

Mit einem angenommenen Entschließungsantrag reagierten die Koalitionsfraktionen zumindest teilweise auf die Kritik: Die Bundesregierung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfen, wie die neuen Regelungen in den Ländern wirken. Dabei soll insbesondere untersucht werden, ob der Nachweis erheblicher körperlicher oder seelischer Folgen entfallen sollte, um Betroffene nicht zusätzlich zu belasten. Über die Ergebnisse soll die Bundesregierung dem Rechtsausschuss berichten.

Daneben greift der Entschließungsantrag noch ein anderes Thema auf: die Nutzung von Daten aus Strafverfahren für statistische Zwecke. Die Bundesregierung soll klären, ob die StPO entsprechend angepasst werden sollte. Hintergrund ist ein Anliegen des Bundesverbands der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus, der Daten zu antisemitischen Vorfällen mit Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden abgleichen möchte. Auch hierzu soll die Bundesregierung dem Ausschuss Bericht erstatten.

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