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Gesetzentwurf

Mehr Geld für öffentlichen Personennahverkehr

Orte des Rechts

Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der besonders zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll. Die Bundesregierung will jetzt das Regionalisierungsgesetz ändern, um so die finanzielle Unterstützung noch in 2016 von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöhen zu können. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9981) vorgelegt, der am 20.10.2016 erstmals im Bundestag beraten wird.

Verteilung auf Länder nach Kieler Schlüssel

Außerdem soll ab 2017 bis 2031 dieser Betrag jährlich um 1,8% steigen, wie die Bundestagspressestelle am 18.10.2016 mitteilte. Laut Gesetzentwurf soll die Verteilung des Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer nach Festlegung des Kieler Schlüssels erfolgen. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, wird 2016 ein Betrag von 200 Millionen Euro mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8% über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden. Für den Bundeshaushalt würden sich dadurch bis zum Jahr 2031 zusätzliche Belastungen von insgesamt 3,67 Milliarden Euro ergeben.