Regierungsentwurf zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie in Bundestag eingebracht

Zitiervorschlag
Regierungsentwurf zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie in Bundestag eingebracht. beck-aktuell, 27.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193101)
Die Bundesregierung will die Wirtschaft kurzfristig von Bürokratie entlasten und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft (BT-Drs. 18/4948) in den Bundestag eingebracht. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 26.05.2015 mit. Der Entwurf sieht unter anderem vor, mehr kleine Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien.
Anhebung der Grenzbeträge für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten
Wie der Pressedienst berichtet, sollen mit dem geplanten Gesetz einzelne Maßnahmen der vom Bundeskabinett am 11.12.2014 beschlossenen Eckpunkte kurzfristig umgesetzt werden. Hinsichtlich der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung sieht der Entwurf eine Anhebung der Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro vor. Damit sollen rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.
Anhebung von Schwellwerten für statistische Meldepflichten von Existenzgründern
Existenzgründer sollen durch die Anhebung von Meldepflichten nach verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen von 500.000 auf 800.000 Euro später als bisher zum Ausfüllen von Wirtschaftsstatistiken herangezogen werden. Erstmals soll ein Schwellenwert von 800.000 Euro auch in der Umweltstatistik eingeführt werden. Zudem werden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik angehoben und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit. Weitere Entlastungen betreffen die Energiewirtschaft, wo Berichtspflichten im Rahmen des „Biogasmonitorings“ vereinfacht und reduziert werden.
Reduzierung der Informationspflichten zur Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen
Der Gesetzentwurf enthält außerdem drei Maßnahmen im Steuerrecht: Die Mitteilungspflichten für Kirchensteuerabzugsverpflichtete sollen reduziert werden. Dies betrifft vor allem Banken, die ihre Kunden derzeit einmal im Jahr über die Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen informieren müssen. Statt dieser jährlichen Informationspflicht soll jetzt eine „einmalige und gezielte individuelle Information“ ausreichen. Die Lohnsteuerpauschalierungsgrenze für kurzfristig Beschäftigte soll auf 68 Euro angehoben und das Faktorverfahren beim Lohnsteuerabzug bei Ehegatten oder Lebenspartnern vereinfacht werden. Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme unter anderem Änderungen bei den Informationspflichten zur Kirchensteuerpflicht von Kapitalerträgen. Die Bundesregierung sichert eine Prüfung der Vorschläge zu.
- Redaktion beck-aktuell
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Regierungsentwurf zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratie in Bundestag eingebracht. beck-aktuell, 27.05.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/193101)



