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Kirchensteuer

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Besonderes Kirchgeld nur für Ehen ist verfassungswidrig

Besonderes Kirchgeld nur für Ehen ist verfassungswidrig

Das sächsische Kirchensteuergesetz sah bis Ende August 2015 die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes nur für glaubensverschiedene Ehen vor, nicht aber für eingetragene Lebenspartnerschaften. Das BVerfG sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt und hat die Vorschrift für 2014 und 2015 für verfassungswidrig erklärt.

Weil wir es können
Kirchliches Datenschutzrecht

Weil wir es können

Die Kirchen kämpfen seit Jahren mit zunehmendem Vertrauensverlust. Doch wer Vertrauen wiedergewinnen will, muss das eigene Wirken transparent machen. Dass sie in Europa ihr eigenes Datenschutzrecht schreiben dürfen, könnte daher eine Chance sein, meint Michaela Hermes.

Keine Gerichtsgebühren für die evangelische Kirche
Hessen

Keine Gerichtsgebühren für die evangelische Kirche

Sämtliche Stellen, die zum evangelischen Kirchenapparat zählen, sind in Hessen von Gerichtsgebühren befreit. Das hat das OLG Frankfurt a.M. zugunsten eines evangelischen Regionalverbandes entschieden.

74% halten Kirchensteuer nicht für zeitgemäß

74% halten Kirchensteuer nicht für zeitgemäß

Rund drei Viertel der Menschen in Deutschland finden die Kirchensteuer nicht mehr zeitgemäß. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur hervor. 74% der Befragten gaben demnach an, dass sie das Einziehen der Kirchensteuer nicht mehr für zeitgemäß halten. Nur 13% hielten es für zeitgemäß. Weitere 13% machten keine Angaben oder hatten keine Meinung dazu.

Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtens

Erhebung besonderen Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe rechtens

Die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes ist auch rechtmäßig, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über ein eigenes Einkommen verfügt, das der Kircheneinkommensbesteuerung unterliegt. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Gegenstand der Besteuerung sei der nach dem gemeinsamen Einkommen beider Ehegatten bemessene Lebensführungsaufwand des kirchenangehörigen Ehegatten.

Kein Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei Rückgriffsanspruch

Kein Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer bei Rückgriffsanspruch

Der Streit um den Sonderausgabenabzug für Kirchensteuer geht weiter. Das Finanzgericht Münster hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Kirchensteuerbeträge, für die der Arbeitgeber in Haftung genommen wurde und die der Arbeitnehmer aufgrund eines Rückgriffsanspruchs erstattet hat, von diesem nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können. Der Bundesfinanzhof hat in dem Fall auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger die Revision zugelassen.

Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Keine Kappung der Kirchensteuerprogression bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Die katholischen Kläger, als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, beantragten eine Begrenzung der Kirchensteuer gemäß der Bischöflichen Anordnung zu Kirchensteuerhöchstbeträgen auf 4% des zu versteuernden Einkommens. Das Finanzgericht Münster hat dies abgelehnt und damit die Entscheidung des Finanzamts bestätigt. Die Bischöfliche Anordnung sei nicht geeignet, den begehrten Erlass zu begründen.

Parlament bringt mehrere Gesetzesvorhaben zum Abschluss

Parlament bringt mehrere Gesetzesvorhaben zum Abschluss

Je näher der Wahltermin rückt, desto voller wird die Tagesordnung des Bundestags, weil zahlreiche Gesetzesvorhaben noch rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden sollen. Deshalb endete die Plenardebatte vom Donnerstag erst nach Mitternacht. Verabschiedet wurde eine Reihe wegweisender Gesetze unter anderem zur Pfandpflicht, zu Hass und Hetze im Internet sowie zu Handelsregeln und Kreditabsicherung.

Zurechnung des Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs

Zurechnung des Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs

Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang ist auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Mehr Geld für Familien und Kinder
Gesetzentwurf

Mehr Geld für Familien und Kinder

Das Bundeskabinett will Familien besser fördern. Dafür hat es am 29.07.2020 den Entwurf für ein Zweites Familienentlastungsgesetz beschlossen. Danach wird das Kindergeld pro Kind ab 01.01.2021 um 15 Euro pro Monat erhöht. Ebenso steigen die steuerlichen Kinderfreibeträge. Insgesamt führten die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro jährlich, so das Bundesfinanzministerium.