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Bundesrat will Sozialgerichte entlasten

Codiertes Recht

Die Sozialgerichte sollen nach dem Willen des Bundesrates durch eine Änderung des Sozialgerichtsgesetzes entlastet werden. Die Länderkammer hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8971) vorgelegt. Die Entlastung soll insbesondere durch Vereinfachungen im gerichtlichen Verfahren erreicht werden.

Ziel: Effektivere Nutzung der Kapazitäten

Bereits im Jahr 2012 habe eine Arbeitsgruppe verschiedener Landesjustizverwaltungen Vorschläge zur Entlastung der Sozialgerichte vorgelegt, berichtet die Länderkammer weiter, die bislang aber nur teilweise umgesetzt worden seien. Auf diesen wolle man nun aufbauen. Dazu gehörten die Einführung des konsentierten Einzelrichters auch im Sozialrecht, die Beschränkung gerichtlicher Überprüfungspflichten sowie Änderungen im Berufungsrecht.

Belastungen in erster Instanz besonders hoch

Besonders in der ersten Instanz sei die Belastung der Gerichte unverändert hoch. Allein 2014 seien bei den Sozialgerichten mehr als 370.000 Klagen in Hauptsacheverfahren eingegangen. Durch die anvisierten Änderungen des Sozialprozessrechts soll die Belastung sinken, so die Erwartung des Bundesrates.